Ergotherapie – Wichtige Informationen zur Verordnung für Ärzte und Psychotherapeuten

Herzlich willkommen!

Als spezialisierte Ergotherapeutin im psychisch-funktionellen Bereich biete ich professionelle Unterstützung für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen.
Um eine erfolgreiche Therapie für Ihre Patienten zu gewährleisten, finden Sie hier alle relevanten Informationen zur Verordnung eines Ergotherapie-Rezeptes.

Wann ist Ergotherapie indiziert?

Ergotherapie im psychisch-funktionellen Bereich wird verordnet, wenn Patienten durch psychische oder psychosomatische Erkrankungen in ihrer Handlungsfähigkeit, Alltagsstruktur oder sozialen Teilhabe eingeschränkt sind. Typische Indikationen umfassen:

- Depressionen und depressive Episoden

- Angststörungen und Zwangsstörungen

- Psychosomatische Beschwerden (z. B. Burnout)

- Belastungs- und Anpassungsstörungen

- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Erwachsenenalter

- Schizophrene und schizoaffektive Störungen

- Persönlichkeitsstörungen

Ziel ist es, die psychosozialen und alltagspraktischen Kompetenzen der Patienten zu fördern und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

seit 1. April 2024 gilt für Patienten der Diagnosegruppe PS3 und PS4 eine Blanko Verordnung auszustellen.

https://dve.info/service/presse/3647-blankoverordnung-für-ergotherapie-ab-1-april-2024-ist-„budgetneutral“-und-hat-viele-vorteile

Außerdem Regresssicher für Verordnende

BLANKO-VOen unterliegen NICHT den Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Verordnenden.

Wichtige Angaben für die nicht Blanko Verordnung

Damit die Verordnung rechtlich korrekt ist und die Therapie reibungslos starten kann, sind folgende Angaben erforderlich:

1. Therapieart:

- Ergotherapie (psychisch-funktionell)

2. Diagnose:

- Genaue ICD-10-Codierung (z. B. F32.2 für schwere depressive Episode)

3. Indikationsschlüssel:

- PS3 oder PS4(psychisch-funktioneller Bereich)

4. Behandlungsziel: werden bei BLANKO vom Heilmittelerbringer selbst festgelegt

- Beschreibung der Zielsetzung, z. B.:

- Verbesserung der Alltagsbewältigung

- Stärkung der emotionalen Stabilität

- Förderung der sozialen Interaktion

5. Verordnungsmenge: werden bei BLANKO vom Heilmittelerbringer selbst festgelegt

- In der Regel: 10 Einheiten à 60 Minuten

6. Hausbesuch:

- bitte ankreuzen, da ich ausschließlich therapeutisch im Hausbesuch arbeite.

6. Optional: Begründung bei langfristigem Heilmittelbedarf:

- Wenn zutreffend, z. B.: „Langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund chronischer Erkrankung gemäß Heilmittel-Richtlinie.“

Beispiel für eine korrekte Verordnung:

- Ergotherapie (psychisch-funktionell)

- Diagnose: F32.2 (schwere depressive Episode)

- Indikationsschlüssel: PS3

Langfristiger Heilmittelbedarf

Patienten mit chronischen psychischen Erkrankungen können unter Umständen als „langfristiger Heilmittelbedarf“ eingestuft werden. Dies erleichtert den Verordnungsprozess für Ärzte und sorgt für eine kontinuierliche Versorgung. Eine entsprechende Begründung auf der Verordnung kann sinnvoll sein.

Ihre Vorteile als verordnende*r Arzt/Ärztin oder Psychotherapeut*in:

- Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Ergotherapeutin

- Individuelle und ganzheitliche Therapieansätze für Ihre Patienten

- Regelmäßige Rückmeldungen über den Therapiefortschritt (bei Bedarf)

- Unterstützung bei Fragen rund um die Verordnung

Wenn Sie Fragen zur Verordnung oder zu meiner Arbeit haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Ich freue mich darauf, Ihre Patienten auf ihrem Weg zu mehr Lebensqualität zu begleiten.

Telefon: 015903049466

weitere Infos finden Sie hier https://dve.info/resources/pdf/ergotherapie/infos-fuer-aerzte/150-ausfuellhilfe-s2-3/file